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VG Wort versus Hochschulen

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Hallo Politikforum,

ich dachte, ich eröffne mal ein Thema, das von Politik im Sinne, wie sie hier diskutiert wird, etwas wegführt und den Blick auf einen anderen gesellschaftlichen Vorgang wirft. Ich spreche vom (Rechts)Streit der VG Wort speziell mit den hessischen Hochschulen. Dazu muss ich etwas ausholen und erklären, wer oder was die VG Wort ist.

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, vergleichbar mit der GEMA, mit dem Unterschied, dass sie sich dem geschriebenen Wort in Journalen und Büchern widmet. Konkret ist sie dazu gedacht, das Urheberrecht zu schützen, indem sie überwacht, an wen Zweitnutzungslizenzen vergeben werden. Außerdem soll sie so sicherstellen, dass beim Zweitlinzenzerwerb (zB durch Unis) Geld an die Urheber (also: Autor*innen) zurückfließt.
Die größten Käufer von Zweitnutzungslizenzen in Deutschland sind Hochschulen bzw. deren Bibliotheken, in denen zehntausende Bücher ruhen. Dementsprechend finden auch die wichtigsten Verhandlungen über Lizenzvergaben zwischen der VG und den deutschen Hochschulen statt.

Seitdem e-learning auf dem Vormarsch ist, versucht die VG Wort neue Mechanismen zu finden, um zu prüfen, wo und inwieweit Buchinhalte digitalisiert bereitgestellt werden in Unis bzw. in Lehrveranstaltungen an Unis. Für viele Studis ist es mittlerweile normal, dass auf Plattformen wie ILIAS, moodle oder stud.IP Buchkapitel oder ganze Monografien digital hinterlegt sind.
...Und das schmeckte der VG Wort noch nie.

Was sie deswegen nach reiflicher Überlegung diesen Sommer präsentiert hat, war ein hauseigenes Onlineportal. Die VG Wort sah vor, dass jeder Dozent einer Uni oder FH zu jeder Lehrveranstaltung die sie geben, minutiös auf die Seite genau in einer speziellen Eingabemaske auf der Seite der VG Wort eintragen, was online bereitgestellt wird. Dabei versicherte die VG Wort mehrfach, dass sich dahinter für einen Dozenten mit durchschnittlich 3 Lehrveranstaltungen pro Semester nicht mehr als 2-3 Stunden Arbeit verbergen würden.
Der Verband der hessischen Hochschulen sieht das anders und meint, dass der Aufwand, alle Literatur einzupflegen, nicht zu stemmen sei.

Und an dem Punkt sind beide Parteien bisher stecken geblieben. Die Konsequenz daraus: Ab 1. Januar ist es allen hessischen Hochschulen untersagt, Scans aus urheberrechtlich geschützten Werken in den digitalen Lernplattformen hochzuladen. Das betrifft sowohl Lehrende als auch Studis. Bereits hochgeladene Dateien müssen bis zum 1.1. gelöscht werden. Das geht tatsächlich so weit, dass sogar Powerpoint Präsentationen, in denen ein Buchcover als Bild eingebaut ist, entfernt werden müssen.

Was das konkret für die Abläufe in der (hessischen) Hochschule bedeutet, ist noch unklar. Denkbar erscheint eine Rückkehr zu manuellen Semesterapparaten, also dicken Ordnern mit Kopien aller Texte, die sich die Studis dann in der Bibliothek krallen und selber durch den Kopierer jagen. Ein gigantischer Mehraufwand an Papier und reichlich viel Chaos, wenn sich Hunderte Studis um einen Ordner scharen, aber gut, so siehts aus.




Mich würde interessieren, wie ihr zu dieser Sache steht. Könnt ihr die Positionen der Streitparteien nachvollziehen? Seid ihr vielleicht selber davon betroffen? Wenn ja, wie? Hättet ihr Vorschläge, wie man damit umgehen soll? Usw.

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