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Der Tod Dschaber Al-Bakrs

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Der Tod des mutmaßlichen Terroristen schlägt momentan medial hohe Wellen, auch wenn wir sicher sein können, dass in zwei bis drei Wochen bereits die nächste Kuh durchs Dorf gejagt wird. Dennoch möchte ich ein, zwei Dinge kommentieren.

Der Tod an sich

Momentan herrscht beinahe Empörung, weil die (sächsischen) Justizbehörden ihre Fürsorgepflicht verletzt haben sollen. Die Suizidialität des Al-Bakr hätte demgemäß erkannt werden können und einschneidendere Maßnahmen (eine zunächst 15-, dann 30-minütige Überwachung wurde angeordnet), die, nebenbei gesagt, noch gewichtiger in die Grundrechte des Al-Bakr eingegegriffen hätten und ohnehin immer unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen gewesen wäre, angeordnet werden müssen.
Insoweit erlaube ich es mir, mir den Maßstab unserer absolut nicht verehrten Frau Bundeskanzler zu eigen zu machen, die sich über den Tod Osama Bin Ladens "gefreut" hat. Es sei mir daher erlaubt, dass mir der Tod Al-Bakrs, der zugegebermaßen (noch) keine Todesopfer zu verantworten hatte, aber immerhin auch nicht gezielt getötet wurde, gleichgültig ist und ich deswegen auch kein Interesse an der Fortführung einer Debatte um die Fürsorgepflicht der Behörden gegenüber diesem Mann habe. Ich gehe davon aus, dass die Behörden, schon aus Angst vor Schlagzeilen, etwa im "Spiegel" oder bei der "Bild", vorschriftsmäßig ihre Pflicht getan haben.

Das Bundesverdienstkreuz

Ein Vertreter der SPD, Johannes Kahrs, will den Syrern, die bei der Festnahme von Dschaber/Jaber al-Bakr/Albakr mitwirkten, das Bundesverdienstkreuz zuerkennen.
http://www.abendblatt.de/politik/deu...echtlinge.html
Ein ähnliches Narrativ erzählen momentan viele, die die beiden Syrer, die vom jüngst Verschiedenen des Wissens um seinen Tatplan bezichtigt wurden, als Helden gelungener Integration feiern wollen.
Sie verkennen, dass die Anzeige (und konsequenterweise auch die Auslieferung) des mutmaßlichen Terroristen Dschaber al-Bakr, keinesfalls eine Heldentat, sondern in Deutschland geradezu eine Selbstverständlichkeit ist. Dschaber al-Bakr plante nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).
https://www.tagesschau.de/inland/fes...tiger-103.html
Die Nichtanzeige einer solchen Straftat wäre gemäß § 138 Abs. 2 Nr. 1 StGB für die (vorläufig) festnehmenden Syrer strafbar gewesen, womit sie gewissermaßen gar keine andere Wahl hatten, als ihren Landsmann den deutschen Behörden anzuzeigen, da sie ansonsten einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe ausgesetzt gewesen wären.
Die beiden Syrer nun als „Helden“ einer gelungenen Integration zu feiern und ihnen das Bundesverdienstkreuz zuzuerkennen, hieße, all jene, die von den mörderischen Absichten anderer erfahren hatten und dies zu Anzeige brachten, zu deklassieren, weil sie nun einmal keine zugewanderten Syrer waren, an denen es aus Sicht der Zuwanderungsbefürworter ein positives Exempel zu statuieren gilt. Heuchelei ist kein Wort mehr dafür. Es ist schlichtweg infam.

Ergänzende Hinweise: Dass die Syrer um die geplante Straftat wussten, wissen wir von den Aussagen des Betreibers eines "Syrer-Forums", in dem Al-Bakr nach einer Bleibe suchte und der letztendlichen Anzeige, die nur in dem Wissen um die Suche nach Al-Bakr erfolgt sein konnte. Der Einwand, die Syrer kannten das deutsche Strafrecht gar nicht und seien daher großzügiger zu beurteilen, zählt nicht, da es erstens ein vermeidbarer Verbotsirrtum wäre (§ 17 StGB) und zweitens auch einem Laien klar ist, dass geplante Sprengstoffanschläge unbedingt bei den Behörden angzeigt werden müssen.

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